LAUTERSERV

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

  1. 1.1.Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Sonstigen Leistungen der Firma Lauterserv.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn Sie von der Firma Lauterserv schriftlich anerkannt werden.

Mit der Entgegennahme der Leistung der Firma Lauterserv erkennt der Kunde die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsschluss / Vertragsinhalt

  1. 2.1.  Angebote der Firma Lauterserv sind freibleibend.
  2. 2.2.  Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der FirmaLauterserv zustande.
  3. 2.3.  Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung.Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Mietzeit

  1. 3.1.  Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Angefangene Tage werden als volle Tage berechnet.
  2. 3.2.  Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Gerätes spätestens jedoch mit dem im Mietvertrag angegebenen Anfangsdatum.
  3. 3.3.  Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des mangelfreien Gerätes inklusive aller mit übergebenen Gegenstände (Zubehör, Bedienungsanleitung usw.) an die Firma Lauterserv, frühestens mit Ende der Veranstaltung.

4. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. 4.1.  Die Preise ergeben sich aus der dem Vertrag zugrunde liegenden Auftragsbestätigung.
  2. 4.2.  Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, die auf Wunsch des Kunden jedoch zusätzlich ausgeführt werden, werden dem Kunden nach den jeweils gültigen Preislisten der Firma Lauterserv in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufwendungen die der Firma Lauterserv durch unrichtige Angaben des Kunden oder unverschuldete Transportverzögerungen entstehen.
  3. 4.3.  Die Firma Lauterserv hat Anspruch auf Vorschusszahlungen bis zur Höhe des zu erwartenden Gesamtrechnungsbetrages.
  4. 4.4.  Der Kunde kann gegenüber den Forderungen der Firma Lauterserv nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  5. 4.5.  Bei längerer Mietzeit kann die Firma Lauterserv ihre Leistungen wöchentlich in Rechnung stellen.
  6. 4.6.  Bei Zahlungsrückstand ist die Firma Lauterserv berechtigt, ab Fälligkeit der Forderung Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

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5. Rücktritt vom Vertrag

  1. 5.1.  Vor Beginn der Mietzeit kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
  2. 5.2.  Macht der Kunde von diesem vertraglichen Rücktrittsrecht Gebrauch, ist erverpflichtet, Stornogebühren an die Firma Lauterserv zu zahlen. Die Höhe der Stornogebühren ermittelt sich wie folgt: Erfolgt der Rücktritt mehr als 5 Arbeitstage vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt 5 bis 2 Arbeitstage vor Mietbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt einen Arbeitstag vor Mietbeginn oder am Tage des Mietbeginns, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Auftragswertes fällig.
  3. 5.3.  Soweit der Kunde den Nachweis geringerer Aufwendungen der Firma Lauterserv führen kann, hat er lediglich diese zu ersetzen.
  4. 5.4.  Der Firma Lauterserv steht ein jederzeitiges Rücktrittsrecht zu, wenn der Kunde gegen seine Pflichten nach Ziff. 7 dieser allgemeinen Mietbedingungen in erheblicher Weise verstößt oder in Zahlungsverzug gerät. Ferner kann die Firma Lauterserv vom Vertrag zurücktreten, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern.
  5. 5.5.  Bei unvorhergesehenen Maßnahmen von örtlichen oder offiziellen Stellen und wenn dadurch ein absehbarer Rücktritt vom Vertrag erfolgt, ist dieserRücktritt rechtsvernehmlich.

6. Versand und Gefahrübergang

6.1 Ohne besondere Vereinbarung besteht keine Verpflichtung der Firma Lauterserv, vermietete Geräte an den vom Kunden gewünschten Einsatzort zu transportieren oder zu versenden. Für den Transport oder die Versendung ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.

  1. 6.2.  Wünscht der Kunde einen Versand durch die Firma Lauterserv, erfolgt dieser Versand auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald der Mietgegenstand das Lager der Firma Lauterserv verlassen hat.
  2. 6.3.  Soll die Rückgabe des Mietgegenstandes im Wege des Versandes erfolgen, ist dies nur mit vorheriger Zustimmung der Firma Lauterserv zulässig. Die Gefahr für die Rücksendung trägt der Kunde bis zum Eintreffen der Sendung bei der Firma Lauterserv. Die Rücksendung ist in Originalverpackung bruchsicher frei Haus an Firma Lauterserv durchzuführen.

7. Pflichten des Kunden

  1. 7.1.  Der Kunde hat der Firma Lauterserv spätestens zu Beginn der Mietzeit einen Verantwortlichen zu benennen, der während der Mietzeit für die Firma Lauterserv erreichbar sein muss.
  2. 7.2.  Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur von geschultem Personal entsprechend der Bedienungsanweisung des Herstellers bzw. der Firma Lauterserv gebraucht wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand in gutem Zustand zu erhalten und ausschließlich seiner Bestimmung gemäß zu nutzen. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör stehen im Eigentum der Firma Lauterserv. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und Vollständig und unbeschädigt zurückzugeben.
  3. 7.3.  Der Kunde hat Mitarbeitern der Firma Lauterserv jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten Gelegenheit zu geben, den Mietgegenstand zu überprüfen.
  1. 7.4.  Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Firma Lauterserv darf der Kunde den Mietgegenstand nicht von dem im Mietvertrag genannten Einsatzort entfernen.LAUTERSERV
  2. 7.5.  Firmenzeichen, Kenn-Nummern des Herstellers oder der Firma Lauterserv und sonstige angebrachte Zeichen sind unverändert auf dem Mietgegenstand zu belassen. Dem Kunden ist es untersagt, eigene Zeichen am Mietgegenstand anzubringen. Dies gilt insbesondere für Beschriftungen, Aufkleber und Anstriche.
  3. 7.6.  Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Lauterserv unverzüglich nach der Beendigung der Veranstaltung hiervon in Kenntnis zu setzen.
  4. 7.7.  Dem Kunden ist es untersagt, den Mietgegenstand an Dritte auszuhändigen oder unterzuvermieten, sofern die Firma Lauterserv hierzu nicht vorab schriftlich zugestimmt hat.

8. Mietsicherheit

Die Firma Lauterserv kann die Übergabe des Mietgegenstandes von einer angemessenen Mietkaution als Sicherheitsleistung für künftige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis abhängig machen.

9. Gewährleistung

9.1 Fehler, Störungen oder Schäden, die während der Mietzeit am Mietgegenstand auftreten, hat der Kunde unverzüglich gegenüber der Firma Lauterserv bekannt zu geben. Die Weisungen der Firma Lauterserv sind abzuwarten, eigene Mängelbeseitigungsversuche sind dem Kunden untersagt.

  1. 9.2.  Soweit Mängel nicht vom Kunden zu vertreten sind, hat dieser nach Wahl der Firma Lauterserv Anspruch auf Nachbesserung oder Nacherfüllung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma Lauterserv beruht.
  2. 9.3.  Kommt die Firma Lauterserv schuldhaft ihrer Pflichten nach 9.2 nicht nach und könnte die geplante Veranstaltung ausschließlich deshalb nicht durchgeführt werden, so kann der Kunde selbst oder durch Dritte die Nachbesserung im Wege der Ersatzvornahme durchführen bzw. durchführen lassen. Die hierfür erforderlichen und angemessenen Kosten werden von der Firma Lauterserv im Rahmen der nach Ziff. 10 bestehenden Haftungshöchstgrenzen übernommen.
  3. 9.4.  Soweit Leistungen der Firma Lauterserv nicht oder nicht wie beabsichtigt erbracht werden können, weil der Kunde seinen Mitwirkungs- und Beistellpflichten nicht nachgekommen ist, ist ein Gewährleistungsanspruch gegenüber der Firma Lauterserv ausgeschlossen. In diesen Fällen ist der Kunde verpflichtet die hierdurch verursachten Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch den entgangenen Gewinn der Firma Lauterserv zu ersetzen.
  4. 9.5.  Eine termin- und qualitätsgerechte Ausführung gewährleistet die Firma Lauterserv nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung nachgekommen ist.

10. Haftung

Eine Haftung der Firma Lauterserv ist gleich aus welchem Rechtsgrund

ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
10.1. Die Firma Lauterserv haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig von

der Firma Lauterserv, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführte Schäden angemessen.

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  1. 10.2.  Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte, haftet die Firma Lauterserv auch in Fällen von Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren.
  2. 10.3.  Außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der leitenden Angestellten und gesetzlichen Vertreter der Firma Lauterserv oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist eine Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, entstandene Mehraufwendungen und immaterielle Schäden ausgeschlossen, Sofern nicht eine Haftung nach 10.1 oder 10.2 gegeben ist.
  3. 10.4.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter der Firma Lauterserv und finden auch im Falle vorvertraglicher und deliktischer Haftung Anwendung.
  4. 10.5.  Im Fall von Datenverlusten jedweder Art (insbesondere auch Audio- und Videodaten) ist die Haftung der Firma Lauterserv auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die bei ordnungsgemäß durchgeführter und regelmäßiger Datensicherung für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen würden. Die Verpflichtung des Kunden zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik bleibt unberührt. Eine Datenaufbewahrung von Kunden auf Dauer führt Lauterserv nicht aus. Nach dem Bereitstellen von Daten o.ä. Dokumenten – auch auf einen digitalen Weg – ist die Firma Lauterserv nachweislich nach 14 Tagen entbunden und löscht alle relevanten Kundendateien.
  5. 10.6.  Die Haftung der Firma Lauterserv für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. 10.7.  Sämtliche Haftungsansprüche des Kunden gegen die Firma Lauterserv verjähren innerhalb eines Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch gegen der Firma Lauterserv begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für die in Ziff. 10.1 und 10.6 benannten Ansprüche.
  7. 10.8.  Der Kunde haftet für alle Sach- und Personenschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstigen Dritten schuldhaft verursacht werden. Er haftet zudem für den Verlust von Equipment, welches zur Realisierung des Vertrages während der Dauer der Veranstaltung in den Veranstaltungsräumen eingesetzt wird. Die Dauer der Veranstaltung ergibt sich aus dem unterzeichneten Angeboten und der erforderlichen Präsenzzeit, sofern nicht Punkt 3 dieser AGB greifen.

11. Abtretung /Übertragung

11.1. Die Firma Lauterserv darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden weder an Dritte abtreten noch übertragen. Hiervon ausgenommen sind Abtretungen oder Übertragungen an verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG.

12. Pfändung/Verpfändung

12.1. Der Mieter darf den im Eigentum der Firma Lauterserv stehenden Mietgegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung an Dritte übereignen.

12.2. Nimmt ein Dritter Zugriff auf den Mietgegenstand, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Kunde verpflichtet, der Firma Lauterserv hierüber unverzüglich fernmündlich, oder per eMail Mitteilung zu machen. Bei einer Pfändung ist der Firma Lauterserv sofort das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Verstöße hiergegen begründen einen Schadensersatzanspruch der Firma Lauterserv.

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13. Force Major

13.1. Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, Ausgangssperren,Terroranschläge, Epedemien, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Parteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

14. Schlussbestimmungen

  1. 14.1.  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. 14.2.  Erfüllungsort ist Werder Havel Gerichtsstand ist ebenfalls Werder Havel.
  3. 14.3.  Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sollhieraus keine Unwirksamkeit der gesamten Mietbedingungen hergeleitet werden können. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine solche treten, die dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss entspricht.
  4. 14.4.  Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf.